Integrierte Versorgung

Kanton Basel-Land: INSPIRE

Stand Januar 2023

Der Kanton arbeitet mit gesetzlich definierten Versorgungsregionen, die eine Zusammenarbeit auf Gemeindeebene fordern. Zum Beispiel müssen gemeinsam Informations- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen, die auch die Bedarfsabklärung (z.B. Eintritt ins Pflegeheim) beinhaltet. Im Projekt «INSPIRE» werden aktuell die Umsetzung und Evaluation des Versorgungskonzepts für ambulante, intermediäre und stationäre Strukturen erarbeitet.


Kanton Glarus: neues Gesetz

Stand Januar 2023

Im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz (ab 1.1.2023) ist die integrierte Versorgung gesetzlich verankert und eine Pflegeheimliste vorgesehen. Der Kanton fördert, mit Fokus auf überbetriebliche Vorhaben, die Entwicklung und Verbreitung von neuen Versorgungs-, Organisations-, Arbeits- und Betriebsmodellen, die zur Verbesserung der Pflege und Betreuung beitragen. Er betreibt eine Informations- und Beratungsstelle für Einwohner:innen und Leistungserbrin­ger:innen, inklusive Bedürfnisabklärung und Fallmanagement. Es besteht zudem ein Budget für individuelle Massnahmen, die ein aktives und selbst­bestimmtes Leben zu Hause ermöglichen.


Kanton Neuenburg: AROSS

Stand Januar 2023

Aktuell besteht ein Netzwerkverein AROSS für soziale und gesundheitliche Organisationen. Ziel ist die Planung und Optimierung der Altersversorgung mit dem Leitmotiv „die richtige Person, im richtigen Moment, am richtigen Ort“. Der Staatsrat kündigte die Vernehmlassung eines Gesetzesvorentwurfs an, der die Umwandlung in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt (EADP) vorsieht. Diese Statusänderung soll dem AROSS die Unabhängigkeit und Neutralität garantieren, die er benötigt, um seine Informations-, Orientierungs-, Begleitungs- und Koordinationsleistungen zu erbringen.


Kanton Basel-Stadt: Pflege

Stand Januar 2023

Im Kanton Basel-Stadt darf nur in ein Pflegeheim eintreten, wer einen sogenannten Pflegebedarfsnachweis hat. Vor Anmeldung zum Pflegeheim-Eintritt muss ein Beratungsgespräch beim Gesundheitsdepartement stattgefunden haben (Hausbesuche und Spitalbesuche möglich). An diesem Gespräch wird abgeklärt, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und ob es andere (z.B. ambulante/intermediäre) Wohn- und Betreuungsformen gäbe. Die Beratungsgespräche werden von den Pflegeberater:innen des Gesundheitsdepartements geführt.


Kanton Thurgau: Koordinationsstellen

Stand Januar 2023

Aktuell wird die kantonale Fachstelle Alter extern ausgeschrieben. Entsprechend dem Massnahmenplan Geriatrie und Demenz 2022 bis 2025 ist in den fünf Bezirken eine kantonale Koordinationsstelle bereitzustellen. Neben Beratung in komplexen Fällen soll ein notwendiger Übertritt ins Pflegeheim geplant und strukturiert verlaufen. Um in komplexen Situationen ein optimales Zusammenspiel zwischen Ärztinnen und Ärzten, Pflege, KESB und Gemeinden zu erreichen, ist die Kantonale Fachstelle Alter im Einverständnis der Betroffenen für die fallbezogene Koordination, Vernetzung und Vermittlung zuständig.

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